Björn Harste (aka der Shopblogger) veröffentlicht auf seinem Blog alle möglichen Anekdötchen und Ereignisse, die sich so tagtäglich in seinem SPAR-Markt ereignen. Dazu gehört ein Update im Mai dieses Jahres, in dem Björn auf ein Schreiben des Bremer Sozialgerichtes Bezug nahm und den Post deswegen auch so betitelte: "Sozialgericht Bremen".
Heute erhielt er ein weiteres Schreiben von besagtem Gericht: bei dem Header "Sozialgericht Bremen" handle es sich um eine Namensanmaßung, die zu 'Zuordnungsverwirrung' führen könne- nämlich dann, wenn arglose Internetnutzer nach dem Gericht googeln und die mit "Verrücktes und Bemerkenswertes aus dem Supermarkt..." überschriebene Seite aufgrund des Headers für die offizielle Internetpräsenz des Bremer Sozialgerichts halten, so die Begründung. Deshalb ist der Header unter Androhung juristischer Schritte sofort zu entfernen (die genauen Details könnt Ihr hier nachlesen).
Und ich frage mich jetzt:
- Hat man in Bremens Behörden nichts Wichtiges zu tun?
- Kann wirklich irgendjemand so doof sein, den Shopblogger für die Homepage des Sozialgerichts Bremen zu halten?
- Ist es mit dem Abmahnwahn in diesem Land tatsächlich schon so weit gekommen, daß eine Klage gegen Björn Chancen auf Erfolg hätte?
- Muß ich mit einer Klage wegen Amtsanmaßung rechnen, wenn ich einen Post mit 'König von Deutschland' unerschreibe?
Sei es, wie es will- für Abmahnjunkies gilt in jedem Fall:
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