Freitag, Dezember 02, 2005

Die Arschigkeit der Woche

Gerade eben der Lokalpresse entnommen: anscheinend gibt es in Casinos die Möglichkeit für Spielsüchtige, sich durch eine Sperre in Form eines Vertrags vor weiterem Spielen zu schützen. In Österreich sieht das dann so aus, daß nach Abschluß des Vertrages das Casino verpflichtet ist, die Einhaltung der Sperre zu gewährleisten. Macht Sinn- ein Symptom von Sucht ist ja gerade der Mangel an Selbstkontrolle.

In Deutschland läuft es alllerdings ein klein wenig anders, wie die Ehefrau eines Spielsüchtigen jetzt erfahren mußte. Ihr Mann hatte trotz solch einer selbst auferlegten Sperre innerhalb von einer Nacht 10 000 Euro verzockt. Nun wollte sie mit Hinweis auf den Vertrag das Geld wiederhaben, aber keine Chance.

Warum? Obwohl der betroffene Spieler im Laufe der Nacht mehr als zehn mal 500 Euro mit der Scheck-Karte bei der Hausbank abgehoben hatte, sei seine Identität nicht überprüfbar gewesen, so das Casino. In solchen Fällen greift dann eine in Deutschland rechtmäßige Vertragsklausel, nach der gesperrte Spieler weder Anspruch auf Rückerstattung ihrer Einsätze noch auf etwaige, durch diese Einsätze erspielte Gewinne haben. Im Klartext: das Geld ist garantiert weg, Gewinn wird auch nicht ausgezahlt. Wir sagen: das ist... spitze!