Aus einem SpOn-Artikel zum Urteil über den sogenannten 'Kannibalen von Rotenburg' entnehme ich, daß der Verzehr des Schniedels eines Verblichenen den juristischen Tatbestand des "beschimpfenden Unfugs mit einer Leiche" erfüllt.
Wieder was gelernt.
...und keiner soll hinterher kommen und sagen, er hätte von nichts gewußt!
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