Mittwoch, Mai 10, 2006

Wissen macht Ah!

Aus einem SpOn-Artikel zum Urteil über den sogenannten 'Kannibalen von Rotenburg' entnehme ich, daß der Verzehr des Schniedels eines Verblichenen den juristischen Tatbestand des "beschimpfenden Unfugs mit einer Leiche" erfüllt.
Wieder was gelernt.