Dienstag, November 14, 2006

Frisch aus dem Ticker

Manchmal kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. Wie SpOn berichtet, wenden einige Juristen mittlerweile im Hinblick auf das Antidiskriminierungs-Gesetz das an, was bereits beim Urheberrecht bestens funktioniert: nichts ahnende Leute aufgrund von irgendeiner Bagatell-Kacke gnadenlos abmahnen. Konkret sieht das dann beispielsweise so aus:
Als ein norddeutsches Unternehmen eine 'Berufsanfängerstelle' annoncierte, bewarb sich ein 37 Jahre alter Jurist. Auf die Absage reagierte er mit einer Klageandrohung wegen Altersdiskriminierung. Alternativ bot er an, "die Angelegenheit kostengünstig und ohne Öffentlichkeit zu erledigen". Er habe da an Wiedergutmachung in Höhe von 4000 Euro gedacht.
Die Folge ist nun laut SpOn unter anderem, daß viele Personalchefs Bewerbungen von Behinderten oder anderen 'diskriminierungsträchti- gen' Kandidaten von vorne herein unter einem Vorwand aussortieren, um nur ja keine justitiablen Fehler wie zum Beispiel eine un- geschickte Formulierung im Bewerbungsgespräch zu machen...

Wenigstens einen kleinen Lichtblick gibt es: MediaMarkt (ich berichtete) ist vor dem Landgericht München auf die Schnauze gefallen - weil ein 'Gebührenerzielungsinteresse' bei den dort ver- handelten Abmahnversuchen nach Ansicht des Richters im Vorder- grund stand.