Freitag, Dezember 15, 2006

Verhältnismäßigkeit

Eigentlich eine schöne Sache, die Buchboxen der Uni-Bibliothek: dadurch kann man die aktuell verwendete Literatur über Nacht vor Ort einschließen und muß nicht täglich eine Horde einheimischer Träger beim Schleppen der Folianten beaufsichtigen.
Aber wehe, man verpennt mal, den Anspruch auf die Box jeden Tag zu verlängern - das durfte ich heute am eigenen Leib erfahren. Seit August habe ich nun von kurzen Unterbrechungen abgesehen den Service in Anspruch genommen. Gestern habe ich zum ersten mal vergessen, brav an die Ausleihtheke zu latschen und den Schlüsselanhänger von einer Angestellten über den Scanner ziehen zu lassen. Die Konsequenz: die Buchbox wird noch am selben Abend geräumt. Für diesen ungefähr dreißig Sekunden beanspruchenden Akt wird dann nicht nur eine 'Bearbeitungsgebühr' von zehn Euro fällig. Sehr viel schlimmer ist, daß alle in der Box befindlichen, vom Nutzer entliehenen Bücher als Rückgabe verbucht werden. Strafe muß schließlich sein!
Und die Strafe sitzt. Ich arbeite seit Mitte November an einer Seminararbeit und habe soeben buchstäblich über Nacht eine Reihe wirklich essentieller Bücher 'verloren', weil sie bereits wieder von anderen Kommilitonen ausgeliehen wurden. Rien ne va plus. Selbst, wenn die 'Bearbeitungsgebühr' fünfzig Euro betragen hätte, wäre der Bücherverlust immer noch erheblich schmerzhafter.
Vielleicht sollte man bei der Bibliotheksdirektion doch einmal darüber nachdenken, meinetwegen die 'Bearbeitungsgebühr' sofort wirksam werden zu lassen, aber bei der Räumung der Box zugunsten der Verhältnismäßigkeit wenigstens einen Gnadentag zu gewähren...