Dienstag, Juni 12, 2007

Frisch aus dem Ticker

Heribert Prantl analysiert in der Süddeutschen Zeitung anläßlich des G8-Gipfels den Zustand unseres Rechtsstaates.
,,Der hoheitliche Eingriff bedarf der Rechtfertigung, nicht aber be- nötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.‘‘
aus einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes