Heribert Prantl analysiert in der Süddeutschen Zeitung anläßlich des G8-Gipfels den Zustand unseres Rechtsstaates.
,,Der hoheitliche Eingriff bedarf der Rechtfertigung, nicht aber be- nötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.‘‘
aus einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes
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