Mittwoch, September 26, 2007

Frisch aus dem Ticker

Seit Jahren sieht die Politik dem Abmahnwahn im Internet ziemlich tatenlos zu; jetzt hat den Staat selbst erwischt. Die Staatsanwalt- schaft Magdeburg wollte sichergestelltes Diebesgut, dessen Besitzer nicht mehr zu ermitteln ist, bei Ebay versteigern. Bei solchen Angeboten ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht zwingend vorgeschrieben. Verwendet wurde daher ein Mustertext, den das Bundesjustizministerium für solche Fälle ganz offiziell empfiehlt - und den zahlreiche Richter in einschlägigen Urteilen für rechtswidrig erklärt haben, wie abgemahnte Online-Händler aus leidvoller Erfahrung wissen.
Daraufhin haben Aktivisten einer Vereinigung gegen Abmahnmiß- brauch beim Online-Handel demonstrativ ein entsprechendes Anwaltschreiben an die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgesetzt. Die korrigierte den Text auf der Ebay-Seite und entschuldigte sich, man habe eben noch keine Erfahrung mit solchen Dingen. Die Aktivisten ließen die Sache damit auf sich beruhen; schade eigentlich. Echte Abmahn-Anwälte interessieren solche Begründungen nämlich, mit Verlaub, einen Scheißdreck. Und SpOn (dort findet Ihr einen detailierten Bericht) wirft sehr zurecht die Frage auf, warum der Staat kleinen Online-Händlern ein Regelwerk zumutet, an dem selbst eine Staatsanwaltschaft scheitert.