Mittwoch, November 11, 2009

"Große, große Aufregung"

Es ist ja im Prinzip nix Neues, aber ich möchte trotzdem auf einen relativ aktuellen Fall von Abmahn-Irrsinn hinweisen: Ein Blogger verlinkt den Online-Artikel einer Journalistin, weil er ihn toll findet. Im Rahmen dieses Posts zitiert er einen Satz aus dem Artikel, um seinen Lesern zu demonstrieren, warum er ihm gefällt. Für diesen einen Satz wurde er abgemahnt und sollte 1200 Euro bezahlen.

Wie gesagt, eigentlich nix Neues. Ungewöhnlich ist der online ausgetragene Streit über Sinn und Unsinn dieser Abmahnung zwischen der besagten Journalistin und dem Spreeblick, der sich mit dem "Übeltäter" solidarisierte. Hier findet Ihr die Details, die das unsägliche Geschwätz vom "rechtsfreien Raum" Internet erneut ad absurdum führen.

Nachtrag: Okay - es wurde nicht ein Satz zitiert, sondern drei komplette Absätze. Das kann man durchaus hinterfragen. Das ändert jedoch nichts daran, dass durch die Schadensersatzforderung von 1200 Euro mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde und dass das arrogante Gebaren der Autorin ebenfalls nicht dazu einlädt, Verständnis für ihre Position aufzubringen.