Günter Freiherr von Gravenreuth ist in Bloggerkreisen als einer der aktivsten Abmahn-Anwälte berüchtigt. Bei der taz hat er sich offensichtlich mit den Falschen angelegt; ein Berliner Gericht hat ihn jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Medienberichten soll die Richterin darüber hinaus zu von Gravenreuth gesagt haben, die Öffentlichkeit müsse vor ihm geschützt werden. SpOn berichtet über weitere Details.
In Sachen Abmahnwahn könnte man fast wieder Vertrauen zu unseren Rechtsstaat fassen - zumindest bis zum nächsten komplett unnach- vollziehbaren Urteil.
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