...zumindest sieht man das so bei der BILD-Zeitung, bekanntlich eine Vorkämpferin in Sachen Wahrung der Menschenwürde - es sei denn, es geht um Tatverdächtige, Tatopfer, Prominente, psychisch Kranke, unliebsame Kollegen, Politiker ohne CDU-Parteibuch, Ausländer, Selbstmörder oder Personen, die eine Zusammenarbeit mit der Springer-Presse verweigern. Geht es jedoch um die Leserschaft der BILD, hört der Spaß auf. Das musste auch die taz erfahren: Die Berliner Zeitung wurde aufgrund eines Werbespots verklagt, der angeblich einen Angriff auf die Würde der BILD-Leser darstellte. Das war 2005; da BILD in den ersten beiden Instanzen recht bekam, durfte der Spot nicht mehr gezeigt werden.
Nun wurden diese beiden Urteile vom Bundesgerichtshof kassiert: Der Clip sei eine erkennbare Überspitzung und somit keine allgemeine Herabwürdigung der BILD-Leser, sondern eine zulässige Form von Humor. Und weil das so ist, zeige ich ihn hier gerne nochmal (Hinweis via Email von Steffen - danke dafür!):
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